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Die KFZ-Steuer

Über kein Thema wurde in den vergangenen Jahren im Geländewagenbereich so "heiß" diskutiert, wie in den letzten Monaten über den Wegfall der Gewichtsbesteuerung zum 01.05.05.

Die vom Bundesrat am 02.11.04 so nebensächlich beschlossene Streichung des § 23 Abs. 6a der StVZO, zur Angleichung an das EU-Recht, so zumindest die offizielle Begründung, hat zur Folge, dass die Besitzer von Geländewagen bis zu 2.400 € Kfz-Steuer jährlich an den Fiskus entrichten müssen.

Die durchschnittliche Mehrbelastung liegt bei ca. 800 - 900 € pro Jahr und Fahrzeug. Der wahre Grund der Streichung von § 23 Abs.6a also ist, auf die Anzahl der betroffenen Fahrzeuge gerechnet, die geplante Mehreinnahme in Höhe von ca. 200 Millionen Euro über die Kfz-Steuer und nicht die Anpassung an EU - Recht.

Ginge es dem Gesetzgeber tatsächlich um die Anpassung an EU-Recht, dann würde er nicht an anderer Stelle (dem Kraftfahrzeugsteuergesetz) versuchen, das EU-Recht in seiner Definition mit Gesetzentwürfen und Verordnungen zu umgehen.

Dass diese 200 Millionen Euro Mehreinnahmen vom Bundesrat so ganz lapidar als "nicht auszuschließende, kraftfahrzeugsteuerliche Konsequenz für die Halter von Personenkraftwagen mit einem z.GG. von mehr als 2.8t und als eine mögliche Mehrbelastung bei der jährlich zu entrichtenden Kraftfahrzeugsteuer (Bundesrat im Zitat) dargestellt und förmlich "verniedlicht" werden, zeigt übrigens einmal mehr die wahre "Volkesnähe" unserer Politiker.

Getreu dem Sprichwort "der König ist tot - es lebe der König" wird es aber auch nach dem 01.05.05 die Möglichkeit der Gewichtsbesteuerung für Geländewagen geben.
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